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Kinder und Eltern in Kita und Hort einbinden

Fast jeder von Euch hat eine Krippe, einen Kindergarten oder Hort besucht oder wird dort gerade betreut. Darauf habt Ihr einen Rechtsanspruch. Damit Eure Rechte und Interessen auch in diesem wichtigen Bereich der frühkindlichen Förderung und Betreuung berücksichtigt werden, gibt es im Kinderförderungsgesetz verbindliche Vorschriften. Zum einen sollt Ihr selbst Eurem Alter und Euren Fähigkeiten entsprechend bei der Gestaltung des Alltags in Kita und Hort mitwirken können. Aber auch Eure Eltern haben viele Rechte, etwa beim Festlegen der Öffnungszeiten, bei der Wahl eines Essensanbieters oder bei der Höhe der Kostenbeiträge. Es gibt Elternvertretungen in den Einrichtungen, in der Gemeinde, im Landkreis sowie auf Landesebene. Ich sorge als Geschäftsstelle dafür, dass die Landeselternvertretung gut arbeiten und damit auch Eure Interessen vertreten kann.

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