Menu
menu

Vortrag „Krisengerechte Kinder statt kindergerechtem Krisenmanagement?“ / Kernaussagen

Prof. Dr. Michael Klundt, Professor für Kinderpolitik, Hochschule Magdeburg-Stendal, zu Corona und Kinderrechten nach UN-Kinderrechtekonvention

Für die Studie wurden Studien, Stellungsnahmen und Dokumente der Vereinten Nationen, einer Oxford Studie, Forsa Befragung, des UN Ausschusses für die Rechte der Kinder, des Kinderhilfswerks, der Kinderkommission des Deutschen Bundestags und viele weiter ausgewertet.

Bund, Länder und Kommunen sind auch in Zeiten der Corona-Pandemie zur vollumfänglichen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet. Diese verlangt, "bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, [...] das Wohl des Kindes [...] vorrangig zu berücksichtigen" (Art. 3, UN-Kinderrechtskonvention). Kinder und Jugendliche in Deutschland waren nicht ausreichend in Entscheidungsprozesse einbezogen oder wenigstens angehört. Sie wurden als "Mittel zum Zweck gesehen". Kinder in Armut waren von Spiel-, Sport und Bewegungsverboten, Schließung von Bildungseinrichtungen und damit auch Wegfall finanzierter Mittagessen besonders betroffen. Erforderlich ist ein Gesamtkonzept für die Umsetzung von Kinderrechten und die Stärkung der Mitsprache junger Menschen unter Beteiligung von Kinderrechtsorganisationen und Verbänden sowie ein Kinder- und Jugendgipfel. Hierfür ist der Onlinedialog ein Beginn.

Zur Präsentation

Zurück