Eltern-Rechte in Kita und Hort
Die Zeiten sind längst vorbei, da Eltern ihre Kinder am Kita-Eingang abgegeben, aber vom Kita-Alltag nur wenig mitbekommen haben. Das Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt sichert vielmehr Eltern weitgehende Mitwirkungsrechte zu. Im Zentrum steht eine vertrauensvolle und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Eltern und den pädagogischen Fach- und Hilfskräften. Eltern gehören den Einrichtungs-Kuratorien an. Ihre Mitwirkung ist also zwingend erforderlich, will ein Kuratorium etwa über eine Änderung der Konzeption, neue Öffnungs- und Schließzeiten oder aber Änderungen bei der Verpflegung entscheiden. Elternvertretungen gibt es in den Einrichtungen, auf Gemeindeebene, Stadt- und Kreisebene. Elternvertretungen sind unabhängig.
Auf Landesebene ist die Landeselternvertretung (LEV) das Sprachrohr aller Eltern von Kindertagesstätten und Hort. Aus ihrer Mitte wird ein Vorstand gewählt. Die Geschäftsstelle der Landeselternvertretung ist beim Kinder- und Jugendbeauftragten angesiedelt.
Die Geschäftsstelle der LEV ist wie folgt erreichbar:
Geschäftsstelle der Landeselternvertretung
c/o Kinder- und Jugendbeauftragter
zu Händen Frau Carina Stettin
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4055
carina.stettin(at)ms.sachsen-anhalt.de
Die Landeselternvertretung Sachsen-Anhalt und ihr Vorstand
