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Kinder-Rechte in Kita und Hort

Das Kinderförderungsgesetz und das Bildungsprogramm

Das Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt macht Nägel mit Köpfen. Es sichert Kindern ein Mitspracherecht bei der Gestaltung des Alltags in Kita und Hort. In Paragraph 7 heißt es: „Die Kinder sollen ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend bei der Gestaltung des Alltags und der Organisation der Tageseinrichtung mitwirken und mitentscheiden.“ So können die Kinder aus ihrer Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher für die jeweilige Gruppe wählen, die dann auch im Kuratorium der Tageseinrichtung gehört werden müssen.

Das 2025 fortgeschriebene Bildungsprogramm „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“ widmet sich auch den Kinderrechten und deren Umsetzung im Alltag von Kindertagesstätte und Hort. Es geht dabei nicht allein um die Kinderrechte allgemein, sondern um deren konkrete Umsetzung, um eine bestmögliche Partizipation, also eine Beteiligung der Kinder an Abläufen und Prozessen der Einrichtungen. In diesem Zusammenhang geht es auch um Demokratiebildung, da Einrichtungen der frühen Bildung Orte sind, in denen die Grundprinzipien von demokratischem Denken und Handeln kindgerecht erfasst und gelebt werden können und müssen. Kein Kind darf aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Vermögen oder sonstigem Status diskriminiert werden. Der Vorrang des Kindeswohls stellt sicher, dass alle Handlungen und Entscheidungen in der Kindertageseinrichtung darauf abzielen, die bestmögliche Entwicklung und Sicherheit der Kinder zu fördern.

Das Kinderförderungsgesetz

Das Bildungsprogramm

Das Programm Kinderrechte-Landschaften

Die Kita „Sonnenschein“ aus Halberstadt macht schon mit. Und Eure Kita oder Euer Hort? Das Programm „Kinderrechte-Landschaften“ des Deutschen Kinderhilfswerks will erreichen, dass Kinderrechte schon bei den Jüngsten in der frühkindlichen Bildung durchgängig eine Rolle spielen. Bereits in der Kita lernen die Kinder ihre Rechte kennen und können sie im Alltag erleben. Aber nicht allein in der Kita oder im Hort können Kinderrechte gelebt werden, sondern ebenso in der Freizeit - sei es beim Trainieren im Sportverein, beim Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr, beim Musizieren in der Musikschule oder beim Spielen und Experimentieren im offenen Kinder- und Jugendtreff. Alle Kinder sollen ihre Rechte kennen und erleben, dass diese überall gelten.

Programm Kinderrechte-Landschaften

Interessensbekundung für Aufnahme in das Programm Kinderrechte-Landschaften